Glossar-Begriff: Wohnsitzregelung
Laut Bundesentschädigungsgesetz (BEG) waren nur diejenigen anspruchsberechtigt, die zum 31. Dezember 1952 oder davor ihren Wohnsitz im Bundesgebiet bzw. im früheren Deutschen Reich hatten sowie ihre Hinterbliebenen. Auch Vertriebene, Staatenlose und Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention hatten einen Anspruch.
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