Glossar-Begriff: Londoner Schuldenabkommen

Mit diesem Abkommen wurden die deutschen Auslandsschulden aus der (Vor-)Kriegszeit von ca. 29,3 Milliarden DM um circa die Hälfte vermindert. Alle ausstehenden Forderungen auf Reparationen wurden im Rahmen des Londoner Schuldenabkommens bis zu einer endgültigen Regelung zurückgestellt.

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