Glossar-Begriff: Bundesentschädigungsgesetz BEG

Das rückwirkend ab Oktober 1953 geltende Gesetz war das erste bundeseinheitliche geltende Entschädigungsgesetz für Menschen, die während des Nationalsozialismus Enteignung, Zwangsarbeit, Deportation und Lagerhaft erleiden mussten. Anspruchsberechtigt waren Personen, die zum 31. Dezember 1952 oder davor ihren Wohnsitz im Bundesgebiet bzw. im früheren Deutschen Reich hatten sowie ihre Hinterbliebenen. Ausländische NS-Verfolgte waren von dem Gesetz somit zum großen Teil ausgeschlossen.

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