Entschädigung für NS-Verfolgte in Belgien
Krieg und deutsche Besatzung
1940–1945
Die deutsche Wehrmacht griff Belgien am 10. Mai 1940 an. Nach der Kapitulation am 28. Mai 1940 ging die belgische Regierung ins Londoner Exil. König Leopold III. blieb als Kriegsgefangener in Belgien und unterschrieb die bedingungslose Kapitulation Belgiens – ohne die Rücksprache mit der sich im Londoner Exil befindlichen Regierung unter Hubert Pierlot.
Dies führte zu einer politischen und gesellschaftlichen Spaltung des Landes. Die Besatzung durch das Deutsche Reich war für einen großen Teil der belgischen Gesellschaft traumatisierend. 300.000 Belgier*innen, 3,75% der Gesamtbevölkerung, wurden als Zwangsarbeiter*innenZwangsarbeit Im Verlauf des Zweiten Weltkriegs arbeiteten über 13 Millionen zivile Zwangsarbeiter*innen, Kriegsgefangene und Inhaftierte unter Zwang im Deutschen Reich. Sie waren vor allem in der Rüstungsindustrie und in der Landwirtschaft eingesetzt. oder Inhaftierte nach Deutschland deportiert. 25.000 der 90.000 Jüdinnen und Juden, die 1940 in Belgien gelebt hatten, wurden deportiert und ermordet.
Am 2. September 1944 erreichten die Alliierten die belgische Grenze und befreiten in kurzer Zeit einen Großteil des Landes von der deutschen Besatzung. Erst am 4. Februar 1945 war das gesamte Land befreit.
Die belgische Nachkriegsgesellschaft
In der Nachkriegszeit stand Belgien vor neuen Herausforderungen. Die Bevölkerung litt unter Hunger und Armut. Politisch war das Land instabil. Während die belgische Exilregierung nach Brüssel zurückkehrte, blieb König Leopold III. als Kriegsgefangener in Deutschland. Nach seiner BefreiungBefreiung Belgien: Das komplette Staatsgebiet Belgiens wurde am 4. Februar 1945 befreit. Niederlande: Im September 1944 konnte durch die Alliierten nur ein kleiner Teil im Süden der Niederlande befreit werden. Das restliche Staatsgebiet wurde am 5. Mai 1945 befreit. Norwegen: Die Besatzung endete mit der deutschen Kapitulation am 8. Mai 1945. durch US-amerikanische Truppen forderten die Royalist*innen seine Rückkehr, seine Gegner*innen beschuldigten ihn der KollaborationKollaboration Bezeichnet die Zusammenarbeit mit den Nationalsozialist*innen bzw. die Unterstützung der deutschen Besatzungsmacht durch Einzelne, eine Gruppe oder eine Regierung. Heimkehrenden Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter*innen wurde oft vorgeworfen, Kollaborateur*innen des NS-Regimes gewesen zu sein.. Auch die Zusammensetzung der Regierung wechselte in den ersten Jahren häufig.
Diese Karikaturen zeigen die tiefe Spaltung Belgiens in der Auseinandersetzung um Kollaboration und Widerstand. Katholische Priester sowie Anhänger von König Leopold III. werden als Kollaborateure dargestellt.
CEGESOMA Brüssel
Verhältnis zu Kollaborateur*innenKollaboration Bezeichnet die Zusammenarbeit mit den Nationalsozialist*innen bzw. die Unterstützung der deutschen Besatzungsmacht durch Einzelne, eine Gruppe oder eine Regierung. Heimkehrenden Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter*innen wurde oft vorgeworfen, Kollaborateur*innen des NS-Regimes gewesen zu sein.
Danny Vanhouwe
Sohn von Hector Vanhouwe, 2024
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Mehr InformationenDie Frage, wer als Widerständler*in oder Kollaborateur*innen galt, löste große Konflikte aus. Vor allem ging es um Ansprüche auf Entschädigungszahlungen und gesellschaftliche Anerkennung. Denn Entschädigung hieß nicht nur finanzielle Hilfe, sondern bedeutete auch eine Auszeichnung als „Held“. Jedes politische Lager versuchte, seine Interessen durchzusetzen und bei den Entschädigungsregelungen berücksichtigt zu werden.
Frühe Entschädigung ab 1944
Schon im Exil schuf die belgische Regierung erste Regelungen für Kriegsopfer. Nach Kriegsende traten zwischen 1945 und 1948 schrittweise neue Regelungen in Kraft. Diese spiegelten das politische Klima wider, da die Debatten um Entschädigung Streitigkeiten zwischen den unterschiedlichen politischen Lagern auslösten. Verschiedene „Statuten der nationalen Anerkennung“ zeichneten schließlich folgende Personengruppen als NS-Verfolgte aus: Zivile Widerständler*innen und Kriegsdienstverweigerer*innen; deportierte Zwangsarbeiter*innen; politische und ausländische politische Gefangene und Widerstandskämpfer*innen der Untergrundpresse. Diese Statuten regelten auch die Entschädigungsleistungen für daraus resultierende Gefangenschaft, Deportation usw. Nicht alle Statuten waren mit finanziellen Leistungen verbunden. Das Statut für politische Gefangene umfasste die umfangreichsten Leistungen und war umstritten. Für den Erhalt des Titels waren „patriotische oder selbstlose Gründe“ notwendig. Dieses schloss u.a. rassistisch Verfolgte aus. Darüber hinaus gab es Renten, die NS-Opfer für physische Schäden kompensieren sollten. Die Höhe der Entschädigung richtete sich dabei nach der Höhe der Invalidität.
Übersicht über die Anträge auf den Status „Politischer GefangenerStatut „politischer Gefangener“ Das im Februar 1947 in Belgien verabschiedete Statut berücksichtigte Menschen belgischer Nationalität, die aus politischen Gründen länger als 30 Tage in Gefangenschaft waren, Misshandlung erlitten oder hingerichtet worden waren. Es unterschied zwischen „Begünstigten“ und Personen, denen aus „patriotischen oder selbstlosen Gründen“ ein Titel verliehen wurde, was viele jüdische Verfolgte ausschloss. Auch Angehörige konnten Anträge für Verstorbene stellen.“
Konflikte um die Statuten
André Charon
Sohn von André Charon, 2018
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Mehr InformationenGefangenenverbände wie die NCPGR oder der Überlebendenverband der politischen Gefangenen des Strafgefängnisses Wolfenbüttels, die Amicale des Prisonniers Politiques Rescapés de Wolfenbüttel, unterstützen ihre Mitglieder bei der Anerkennung ihrer Interessen.
Gedenkstätte Wolfenbüttel
Auch heute noch besuchen Mitgliedsverbände der NCPGR die ehemaligen Haftorte belgischer Widerstandskämpfer*innen und halten Gedenkzeremonien ab, wie hier im Hinrichtungsgebäude der Gedenkstätte Wolfenbüttel im August 2023.
Gedenkstätte Wolfenbüttel
Aufgaben der Amicale
André Charon
Sohn von André Charon, 2018
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Mehr InformationenDas GlobalabkommenGlobalabkommen Zwischen 1959 und 1964 schloss die Bundesrepublik Deutschland bilaterale Entschädigungsabkommen mit zwölf westeuropäischen Staaten. Darin wurden Pauschalzahlungen vereinbart, mit denen alle Entschädigungsansprüche abgegolten werden sollten. Die Verteilung der Gelder oblag jeweils dem Empfängerstaat. mit der Bundesrepublik Deutschland
1962–1965
Erst Mitte der 1950er Jahre war die Bundesrepublik bereit, ausländische NS-Verfolgte zu entschädigen, und trat unter anderem mit Belgien in Verhandlungen. Eine Schwierigkeit dabei war die Frage, welche Personengruppen Leistungen erhalten sollten. Während Belgien vor allem eine Entschädigung für Widerstandskämpfer*innen einforderte, waren diese aus Perspektive der BRD nicht anspruchsberechtigt.
Belgien legte trotzdem in den ersten Verhandlungen eine Liste von 129.077 zu berücksichtigenden Personen vor, die aus KZKonzentrationslager Seit März 1933 im Reichsgebiet und später in den besetzten Gebieten errichtete Haftstätten, zunächst für Gegner*innen des NS-Regimes, deren Alltag durch willkürlich ausgeübte Gewalt und Terror geprägt war. Die Gestapo war für die Einweisung von KZ-Häftlingen zuständig und bediente sich hierzu dem Instrument der sog. Schutzhaft. Die Häftlingsgemeinschaft war einer lagerinternen Hierarchie unterworfen und wurde ab 1942 verstärkt zur Zwangsarbeit in der deutschen Rüstungsindustrie herangezogen. Auf diese Weise fielen tausende Insassen dem nationalsozialistischen Programm „Vernichtung durch Arbeit“ zum Opfer.-Häftlingen, Widerstandskämpfer*innen, Inhaber*innen des so genannten Judensterns und Verstorbenen sowie aus Nicht-Bürger*innen auf belgischem Staatsgebiet bestand. Die Bundesrepublik erkannte aus dieser Gruppe jedoch nur 30.000 als entschädigungsberechtigte Personen an. Nach langwierigen Verhandlungen einigten sich die Vertreter*innen beider Staaten auf eine Zahlung von 80 Millionen DM. Dies entsprach einer Milliarde belgischer Franc und wurde darum in Belgien als Fond du MilliardGlobalabkommen Zwischen 1959 und 1964 schloss die Bundesrepublik Deutschland bilaterale Entschädigungsabkommen mit zwölf westeuropäischen Staaten. Darin wurden Pauschalzahlungen vereinbart, mit denen alle Entschädigungsansprüche abgegolten werden sollten. Die Verteilung der Gelder oblag jeweils dem Empfängerstaat. bezeichnet. Zahlungen konnten Berechtigte des Status politischer Gefangener beantragen. Damit waren beispielsweise aus rassistischen Gründen Verfolgte erneut ausgeschlossen.
Entschädigung für Zwangsarbeiter*innen
2000–2007
Ende der 1990er Jahre zeichnete sich die Gewährung von Entschädigungsleistungen an ehemalige Zwangsarbeiter*innen durch die Bundesrepublik Deutschland ab. Diese Entwicklung wurde in Belgien von Überlebendenverbänden und der Presse kritisch verfolgt.
Diese Entwicklung mündete im Jahr 2000 in die Einrichtung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ (EVZ). Stiftungsaufgabe war die Gewährung von individuellen Einmalzahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter*innen.
Ehemals im Strafgefängnis Wolfenbüttel Inhaftierte waren aufgrund des Status des Strafgefängnisses Wolfenbüttel als KZ-ähnliche Haftstätte grundsätzlich leistungsberechtigt. In Belgien, wie auch in anderen westeuropäischen Ländern, informierte die Internationale Organisation für Migration (IOM) über die Möglichkeit, Entschädigungsanträge zu stellen und war für die Bearbeitung der Anträge zuständig.