Der Auschwitz-Überlebende Norbert Wollheim forderte im November 1951 beim Landgericht Frankfurt am Main Schmerzensgeld und Schadenersatz als ehemaliger KZ-Zwangsarbeiter der I.G. Farbenindustrie AG i.L. In einem Globalvergleich im Februar 1957 verpflichtete sich I.G. Farben, 30 Millionen DM an ehemalige Zwangsarbeiter*innen zu zahlen. Die Entschädigungsansprüche gegen die I.G. Farben wurden im vom Bundestag erlassenen Aufrufgesetz vom April 1957 geregelt.