Im September 1945 in Belgien geschaffene Verordnung. Antragsteller*innen mussten die Zugehörigkeit zu einer Widerstandsorganisation oder eine individuelle Widerstandsaktivität nachweisen. Die Zeit der Widerstandstätigkeit wurde als aktiver Militärdienst anerkannt und die Führer der Widerstandsbewegungen hatten Anspruch auf höhere militärische Dienstgrade. Bis 1950 wurden 140.000 Medaillen an Widerstandskämpfer*innen ausgegeben, bei einer tatsächlichen Mitgliedszahl in den Widerstandsorganisationen von 70.000 Personen.