Ab dem 21. März 1933 in jedem Oberlandesgerichtsbezirk eingerichtet, dienten die Sondergerichte der schnellen strafrechtlichen Ahndung regimekritischen Verhaltens. Wurden zunächst lediglich politische Verfahren verhandelt, befassten sich die Sondergerichte. ab 1938 auch mit kriminellen Delikten. Mit Kriegsbeginn erweiterte sich der Zuständigkeitsbereich auf nahezu die gesamte Strafrechtsprechung. In sog. Schnellverfahren wurden mehrere 1.000 Menschen unterschiedlicher Herkunft zum Tode verurteilt.