Im März 1953 abgeschlossenes Abkommen zur „Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ zwischen der BRD und dem Staat Israel unter Beteiligung des Präsidenten der Jewish Claims Conference (JCC). Die BRD übernahm damit die Verantwortung für die an Jüdinnen und Juden begangenen Verbrechen im Nationalsozialismus.